Bezahlung

Informationen zu unseren Gebühren und wie Sie bezahlen können

Die Zahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung oder bei Abholung des Patienten. Dies kann durch Barzahlung, Euroscheckkarte oder Kreditkarte (Eurocard, Visa) erfolgen.

Bei größeren Operationen können wir von der Möglichkeit der Vorkasse Gebrauch machen.

Bei überwiesenen Patienten übernimmt grundsätzlich der Haustierarzt die Weiterbehandlung. Der Kollege erhält die notwendigen Unterlagen. Weiterbehandlung durch uns kann nur auf spezielle Anweisung Ihres Hausarztes erfolgen.

Auch bei überwiesenen Patienten erfolgt die Zahlung unserer Leistungen direkt bei uns in der Klinik.

Ratenzahlung kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung unserer Verrechnungsstelle vereinbart werden.

Gebührenordnung

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt durch die GOT- Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.7.1999, geändert 10.02.2008. Die §-Angaben im folgenden Text beziehen sich auf diese GOT

Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren. Entschädigungen, Barauslagen, sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien) zu. (§1)

Die Höhe bemisst sich, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, der Wert des Tieres und der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. (§2)

Für Leistungen, die zwischen 19 Uhr und 8 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze auf das Zweifache. Zusätzlich ist der Tierarzt verpflichtet eine Notdienstgebühr von 50,00 Euro zu erheben. (Gebührenordnung Absatz 4)

Die Unterschreitung des Gebührensatzes ist grundsätzlich unzulässig. Die Überschreitung des Dreifachen der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. (§4)

In unserer Klinik berechnen wir durchschnittlich den 1,3-fachen Satz der Gebührenordnung. Grund ist die sehr gute technische Ausstattung und die Bereitschaft, Notfälle zu versorgen, was einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand für uns bedeutet. Da die Gebührenordnung zwingend für Tierärzte ist - sie ist ein Gesetz- verweisen wir besonders auf § 3, die Vergütung der Versorgung im Notdienst.

Die Rechnung, die auf Verlangen des Tierbesitzers ausgestellt werden muss, sollte das Datum der Leistungserbringung, die Tierart, die Diagnose, die berechnete Leistung, den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer enthalten. (§6)

Die aktuelle Version der GOT mit den Kommentierungen der Bundestierärztekammer können Sie als PDF- Datei unter www.tieraerzteverband.de einsehen.

Haben Sie Fragen zu unseren Rechnungen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren. Bei Fragen zur Verständlichkeit wenden Sie sich an die Anmeldung, bei Fragen zur Höhe der Vergütungen bitte an unseren Praxismanager Herr Esly oder Frau Fruth.

Ein Exemplar der Gebührenordnung liegt auch zur Einsicht an der Anmeldung aus.